LPO  2024 - Neuerungen

LPO 2024 - Neuerungen

Das Jahr 2024 bringt bedeutende Veränderungen in der Leistungsprüfungsordnung für den Reitsport mit sich. Diese Regelungen und Anpassungen wurden eingeführt, um den Sport fairer, sicherer und transparenter zu gestalten. 

Hier die wichtigsten Hauptmerkmale: 

Dressur:

In der Klasse S der Dressur gibt es einige wichtige Änderungen und Bestimmungen in Bezug auf die Ausrüstung. Nun ist es erlaubt in der Klasse S, entweder ein Jackett oder einen Frack zu tragen, wobei die Farbe nicht mehr vorgeschrieben ist. Des Weiteren wurde eine Liberalisierung hinsichtlich der Nutzung der Trense in der Klasse S* eingeführt. Ab der Dressur-LP Kl. S** und Dressurreiter-LP Kl. S ist die Verwendung der Kandare verpflichtend.

Um eine klarere und fairere Handhabung von Ausschlüssen zu gewährleisten, wurde eine Neustrukturierung vorgenommen. Diese Ausschlüsse werden in zwei Kategorien unterteilt: KANN- und MUSS-Ausschlüsse. MUSS-Ausschlüsse sind endgültig und lassen keine Diskussion zu. KANN-Ausschlüsse hingegen sind situationsbedingt und erfordern eine sportlich-faire Entscheidung unter Berücksichtigung des „gesunden Menschenverstands“.

Springen:

Sporen mit Zacken sind im Springsport nicht mehr zugelassen. Die maximale Länge der Sporen beträgt 4,0cm, gemessen ab dem Stiefel. Dabei können frei rotierende Rädchen inbegriffen sein, jedoch ohne Zacken. Im Springen ist nun die Verwendung eines Sporenschutzgurtes erlaubt. Bei der Gewöhnungs-Springprüfung nach dem Clear-Round-Richtverfahren sind nur einfach- und doppelt gebrochene Gebisse gestattet. Stangengebisse, Drei-Ringe-Gebisse und Pelhams sind nicht zulässig.

Um eine gezielte Vorbereitung auf den Turnierstart zu ermöglichen und Überforderungen zu vermeiden, werden die Anforderungen in den Ausschreibungen konkretisiert. Nun werden die Zentimeterangaben jeweils bei den Leistungsprüfungen angegeben. Die Toleranzgrenze in der Höhe beträgt nur noch +/- 3cm.

Die Begriffe bei Unterbrechungen im Parcours wurden ersetzt, da die Ursache nicht ausschließlich auf das Pferd zurückzuführen ist (Unterbrechung, Stehenbleiben, Ausweichen, sonstige Unterbrechungen). Ein Ausschluss erfolgt bereits nach der zweiten Unterbrechung, da in vielen Fällen eine Korrekturrunde sinnvoller ist, als ein dritter Versuch. Bei Unterbrechungen der Zeitmessung, beispielsweise in Verbindung mit einem Stehenbleiben und einer Veränderung des Hindernisses, werden der für den Parcours benötigen Zeit 6 Sekunden als Zuschlag hinzugerechnet. Genau wie bei der Dressur wurde eine Neustrukturierung bei den Ausschlüssen vorgenommen. Diese Ausschlüsse werden in zwei Kategorien unterteilt: KANN- und MUSS-Ausschlüsse. 

Vielseitigkeit:

In der Teilprüfung Dressur ist die Farbe des Fracks nicht länger festgelegt. Des Weiteren ist es nun erlaubt, einen Sporenschutzgurt zu verwenden, jedoch nicht in der Teilprüfung Dressur. 

 

Mit den neuen LPO-Änderungen wird eine sicherere und fairere Umgebung für Pferd und Reiter geschaffen. Wir hoffen, dass dieser Blog dazu beigetragen hat, Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen zu geben und Ihnen dabei hilft, sich optimal auf kommende Turniere vorzubereiten. 

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